Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von SchwimmWerk
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Angebote von SchwimmWerk – Schwimmschule, Inhaber: Janosch Hölter (nachfolgend „SchwimmWerk“). Sie gelten insbesondere für Schwimmkurse, Schwimmeinschätzungen sowie individuell erstellte Schwimm-Technikpläne, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
1. Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung zu Schwimmkursen erfolgt in der Regel über das Online-Buchungsformular auf der Website. Mit Absenden des Formulars geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kursvertrags ab.
(2) Der Vertrag über einen Schwimmkurs kommt zustande, sobald Sie eine Buchungsbestätigung per E-Mail von SchwimmWerk erhalten haben. In der Bestätigung sind insbesondere Kurs, Kurszeit, Kursgebühr sowie weitere organisatorische Hinweise aufgeführt.
(3) Die Anforderung eines individuellen Schwimm-Technikplans setzt grundsätzlich eine vorherige Schwimmeinschätzung oder entsprechende aussagekräftige Angaben voraus. Mit Abgabe der Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Erstellung des gewählten Technikplans ab.
(4) Der Vertrag über einen individuellen Schwimm-Technikplan kommt erst zustande, wenn SchwimmWerk die Bestellung per E-Mail bestätigt. Die reine Eingangsbestätigung einer Bestellung stellt noch keine Annahme dar.
2. Leistungen von SchwimmWerk
(1) SchwimmWerk bietet Schwimmkurse, Schwimmeinschätzungen und individuelle Schwimm-Technikpläne an. Der genaue Umfang ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung auf der Website, aus der Buchungsbestätigung oder aus der Bestellbestätigung.
(2) Ein individueller Schwimm-Technikplan ist ein auf Grundlage der vorliegenden Angaben erstellter, trainingsorientierter Plan mit Übungen, Schwerpunkten und einer sinnvollen Reihenfolge für das eigene Training. Er ersetzt weder eine medizinische Beratung noch eine persönliche Betreuung im Wasser.
(3) Ein bestimmter Trainingserfolg, ein sicherer Prüfungserfolg oder eine bestimmte Leistungsentwicklung werden nicht geschuldet. Fortschritte hängen insbesondere von Ausgangslage, Umsetzung, Trainingshäufigkeit und Wasserpraxis ab.
3. Teilnahmevoraussetzungen und Aufsicht bei Kursen
(1) Erziehungsberechtigte gewährleisten, dass das teilnehmende Kind gesundheitlich in der Lage ist, am Schwimmunterricht teilzunehmen. Relevante Besonderheiten sind bei der Anmeldung mitzuteilen.
(2) Kinder müssen den Anweisungen der Kursleitung Folge leisten. Bei wiederholten groben Störungen oder Missachtung von Sicherheitsanweisungen kann ein Ausschluss vom Kurs erfolgen. Ein Anspruch auf (Teil-)Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
(3) Die Aufsichtspflicht von SchwimmWerk beginnt mit der Übergabe des Kindes an die Kursleitung im Hallenbad und endet mit der Rückgabe am vereinbarten Treffpunkt nach Kursende.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise für Kurse und sonstige Angebote ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung auf der Website oder aus der Bestell- bzw. Buchungsbestätigung.
(2) Kursgebühren sind spätestens zur zweiten Kurseinheit vollständig zu entrichten, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes angegeben ist. Die Zahlung erfolgt in bar oder per Überweisung auf das in der Bestätigung angegebene Konto.
(3) Die Vergütung für einen individuellen Schwimm-Technikplan ist im Voraus zu zahlen. Mit der Ausarbeitung des Plans beginnt SchwimmWerk grundsätzlich erst nach Zahlungseingang, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
5. Erstellung und Lieferung von Technikplänen
(1) Der Technikplan wird auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Angaben, der Schwimmeinschätzung sowie etwaiger ergänzender Informationen erstellt.
(2) Reichen die Angaben für eine sinnvolle Ausarbeitung nicht aus, kann SchwimmWerk vor Erstellung Rückfragen per E-Mail stellen. Verzögerungen, die durch fehlende oder unklare Angaben entstehen, verlängern die Bearbeitungszeit entsprechend.
(3) Die Lieferung eines Technikplans erfolgt in der Regel digital per E-Mail oder in einer anderen mitgeteilten elektronischen Form.
6. Fehlzeiten, Krankheit und Nachholmöglichkeiten bei Kursen
(1) Nicht wahrgenommene Kursstunden können in der Regel nicht nachgeholt oder erstattet werden, da Kursplätze fest reserviert sind und die Planung auf der vereinbarten Gruppengröße basiert.
(2) In Einzelfällen bemüht sich SchwimmWerk nach Absprache um eine faire Lösung. Ein Rechtsanspruch auf Nachholung oder Erstattung besteht jedoch nicht.
7. Absage, Verschiebung und Änderungen durch SchwimmWerk
(1) SchwimmWerk behält sich vor, Kurse oder sonstige Angebote aus wichtigen Gründen abzusagen, zu verschieben oder organisatorisch anzupassen, etwa bei Krankheit, Badschließung, zu geringer Teilnehmerzahl oder höherer Gewalt.
(2) Bei vollständiger Absage eines Kurses werden bereits gezahlte Gebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im gesetzlichen Rahmen.
8. Haftung
(1) Die Teilnahme an Kursen erfolgt auf eigene Gefahr der Teilnehmenden bzw. ihrer Erziehungsberechtigten. SchwimmWerk haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet SchwimmWerk nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
9. Foto- und Videoaufnahmen
(1) Situative Foto- oder Videoaufnahmen zu Trainings- oder Analysezwecken erfolgen nur im pädagogisch bzw. organisatorisch erforderlichen Rahmen. Eine Veröffentlichung erfolgt nur mit gesonderter ausdrücklicher Einwilligung.
(2) Erziehungsberechtigte oder Begleitpersonen dürfen während des Kursbetriebs keine Aufnahmen anderer Kinder ohne Zustimmung der Kursleitung anfertigen.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
11. Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von SchwimmWerk.
